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TI-Störung in der Praxis: was Sie in den ersten 15 Minuten tun

Bei einer TI-Störung zuerst den gematik-Status prüfen, dann Ersatzverfahren nutzen: Muster 16 statt E-Rezept, ausgedruckte eAU, notfalls Versichertendaten von Hand. Mit Checkliste, Ansagetext und Aushang.

Von Philipp von Bachmann

Titelgrafik mit dem Titel „TI-Störung in der Praxis“ und der Unterzeile „Was Sie in den ersten 15 Minuten tun“. Darunter drei Karten: Prüfen: gematik-Status, nur bei uns?; Ersatzverfahren: Muster 16, eAU-Ausdruck, Karte trotzdem einlesen; Informieren: Ansage, Aushang, Team.

Bei einer TI-Störung prüft die Praxis zuerst auf der TI-Statusseite der gematik, ob die Störung bundesweit ist oder nur die eigene Praxis betrifft. Dann arbeitet sie mit den Ersatzverfahren weiter: Papierrezept (Muster 16) statt E-Rezept, unterschriebene Ausdrucke der eAU und, nur wenn sich die Gesundheitskarte gar nicht einlesen lässt, Versichertendaten von Hand. Ein Satz in der Telefonansage und ein Aushang am Empfang ersparen dem Team viele Fragen.

Wie oft fällt die TI in Praxen aus?

Oft. Im PraxisBarometer Digitalisierung 2025, einer Befragung von 1.719 Praxen durch das IGES-Institut für die KBV, meldeten 14 % tägliche und 41 % wöchentliche Störungen. Nur 7 % hatten in zwei Monaten gar keine.

Folge der Störungen (PraxisBarometer 2025)Anteil der Praxen
Kartenlesegeräte mussten neu gestartet werden70 %
Konnektor musste neu gestartet werden65 %
Patientendaten ließen sich nicht einlesen50 %
Elektronische Verordnungen und Bescheinigungen ließen sich nicht erstellen45 %

Im September und Oktober 2026 meldete die gematik zudem mehrere größere Störungen, etwa bei Zugangsdiensten und beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust. E-Rezept, ePA, eAU oder die Online-Prüfung der Gesundheitskarte waren dabei teils für Stunden eingeschränkt.

Die ersten 15 Minuten: Checkliste

  1. Minute 1 bis 3: Liegt es an uns? Öffnen Sie die TI-Statusseite der gematik. Sie zeigt aktuelle Einschränkungen für E-Rezept, ePA, KIM, VSDM und den TI-Anschluss. Steht dort nichts, liegt das Problem wahrscheinlich in Ihrer Praxis.
  2. Minute 3 bis 5: Bundesweit gestört? Nicht neu starten. Bei einer zentralen Störung bringt ein Neustart nichts. Bei einer Störung im Oktober 2026 riet die gematik bestimmten Praxen ausdrücklich, „unbedingt auf einen Neustart zu verzichten“. Lesen Sie die Meldung auf der Statusseite, bevor Sie Konnektor oder Kartenterminal neu starten.
  3. Minute 3 bis 10: Nur bei uns? Dann prüfen Sie in Absprache mit Ihrem IT-Dienstleister die Internetverbindung, starten Kartenterminal und Konnektor neu und schauen nach Fehlermeldungen in der Praxissoftware. Router, Firewall und Kabel gehören dazu.
  4. Minute 5: Den Richtigen anrufen. Für die Technik in Ihrer Praxis sind Ihr IT-Dienstleister, Ihr Hersteller der Praxissoftware und, falls Sie über ein TI-Gateway angebunden sind, dessen Anbieter zuständig. Die gematik informiert über zentrale Störungen, sie repariert nicht Ihre Praxis.
  5. Minute 5 bis 10: Auf Ersatzverfahren umstellen (Tabelle unten). Das ganze Team weiß Bescheid.
  6. Minute 10: Ansage und Aushang. Ein Satz in der Telefonansage, ein Zettel am Empfang (Vorlagen unten).
  7. Minute 15: Dokumentieren. Uhrzeit, was ging nicht, was haben Sie getan. Die KV Baden-Württemberg empfiehlt das, damit sich später nachvollziehen lässt, warum auf Papier verordnet wurde.

Tipp für ruhige Tage: Abonnieren Sie den WhatsApp-Kanal des TI-Status oder die E-Mail-Benachrichtigung der Statusseite. Dann erfahren Sie von zentralen Störungen, bevor das erste Rezept scheitert.

Welche Ersatzverfahren gelten?

Ersatzverfahren sind für den Einzel- und Ausnahmefall gedacht, nicht als Dauerlösung. Die Tabelle zeigt, was KBV, Bundesmantelvertrag (Anlage 4a BMV-Ä) und die KV Baden-Württemberg vorsehen.

AnwendungWas bei einer Störung gilt
E-RezeptDas rosa Papierrezept (Muster 16) verwenden. Die Praxissoftware bietet den Druck an. Die E-Rezept-Pflicht gilt nicht, wenn die elektronische Ausstellung im Einzelfall technisch nicht möglich ist (§ 360 Abs. 2 SGB V).
eAU, nur der Versand klappt nichtDie Praxissoftware speichert die eAU und schickt sie nach, sobald die TI wieder läuft.
eAU, schon beim Ausstellen klar, dass nichts rausgehtDer Patient bekommt zusätzlich zwei unterschriebene Ausdrucke auf normalem Papier, für Krankenkasse und Arbeitgeber, und leitet sie selbst weiter.
eAU, Störung erst später bemerktGeht die eAU auch am nächsten Werktag nicht raus, schickt die Praxis den Ausdruck selbst an die Kasse und rechnet das Porto mit der GOP 40130 ab.
eAU, Heilberufsausweis defektAusnahmsweise mit dem Praxisausweis (SMC-B) signieren; die Funktion schaltet der IT-Dienstleister frei.
Gesundheitskarte, Patient war im Quartal schon daDie Daten aus der Praxissoftware für die nötigen Vordrucke verwenden (Anlage 4a BMV-Ä).
Gesundheitskarte lässt sich einlesen, nur die Online-Prüfung (VSDM) klappt nichtKarte wie gewohnt einlesen. Die Daten landen trotzdem in der Praxissoftware, nur der Online-Abgleich fehlt. Schon eingelesene Karten müssen nicht neu erfasst werden.
Gesundheitskarte lässt sich gar nicht einlesen (z. B. Konnektor oder Kartenterminal defekt), erster Kontakt im QuartalKasse, Name, Geburtsdatum, Versichertenart, Postleitzahl und möglichst die Versichertennummer nach Vorgabe Ihrer KV von Hand erfassen; der Patient bestätigt den Versicherungsschutz mit seiner Unterschrift auf dem Abrechnungsschein (Muster 5). Lässt sich die Karte später im Quartal einlesen, rechnen Sie mit den Kartendaten ab.
eArztbrief, ePAKein Ersatzverfahren. Nachholen, sobald die TI wieder läuft.

Ansagetext und Aushang bei einer TI-Störung

Viele Anrufe während einer Störung drehen sich um Rezepte. Ein kurzer Satz am Anfang der Telefonansage nimmt Druck vom Empfang. Weitere Vorlagen stehen im Ratgeber Ansagetext für die Arztpraxis.

Ansage: „Guten Tag, Sie sind mit der Praxis [Name] verbunden. Wegen einer bundesweiten technischen Störung können wir gerade keine E-Rezepte ausstellen. Dringende Rezepte erhalten Sie auf Papier. Alle anderen Anliegen bearbeiten wir, sobald die Störung behoben ist. In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die 112.“

Aushang am Empfang: „Technische Störung. Seit [Uhrzeit] funktionieren E-Rezept und die Online-Prüfung der Gesundheitskarte nicht. Dringende Rezepte stellen wir auf Papier aus, das Papierrezept lösen Sie wie gewohnt in der Apotheke ein. Bitte haben Sie Geduld, wenn die Anmeldung heute länger dauert. Danke!“

Wenn die TI wieder läuft

  • Gespeicherte eAU gehen von selbst raus. Prüfen Sie in der Praxissoftware, ob alles versendet ist.
  • Dokumente für die ePA und eArztbriefe nachholen.
  • Versichertenkarten von Patient:innen aus dem Ersatzverfahren beim nächsten Besuch einlesen.
  • Kurz im Team besprechen: Hat die Checkliste gepasst? Hängt sie am richtigen Platz?

Ob Ihre Praxis auch bei einer Störung telefonisch erreichbar sein muss, steht im Ratgeber Muss eine Arztpraxis telefonisch erreichbar sein?.

Wo atmOS Health hilft

Auch während einer TI-Störung rufen Patient:innen an und schreiben. Die Anfragen gehen nicht weg, sie warten nur. Ein Posteingang für die ganze Praxis. Anrufe, E-Mails, Faxe, Scans, Chat und Formulare landen als Vorgänge an einem Ort. Das Team sieht, was wartet, und arbeitet die Rezeptwünsche ab, sobald die TI wieder läuft.

Ihre Telefonanlage bleibt. atmOS Health kostet ab 199 € im Monat je Arzt-Vollzeitstelle, zzgl. USt. (Preise). Wie das in Ihrer Praxis aussehen kann, besprechen wir gern in einer kostenlosen Beratung.

Häufige Fragen

Wo sehe ich, ob die gematik gerade eine Störung meldet?

Auf der TI-Statusseite der gematik unter fachportal.gematik.de/ti-status. Dort stehen aktuelle Einschränkungen und ihre vermutliche Ursache, dazu eine Übersicht der letzten 14 Tage. Benachrichtigungen gibt es per WhatsApp-Kanal oder E-Mail-Abo.

Wird die TI-Pauschale gekürzt, wenn wegen einer Störung nichts geht?

Nein, eine Kürzung wegen einer Störung sehen die Regeln nicht vor. Gekürzt wird die TI-Pauschale, wenn der Praxis der Nachweis für eine der vorgeschriebenen Anwendungen fehlt. Eine Entschädigung für Ausfälle gibt es allerdings auch nicht.

Was ändert sich politisch an der TI-Stabilität?

Das Kabinett hat am 15. Juli 2026 das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Nach dem Entwurf soll die gematik bei TI-Störungen mehr Durchgriffsrechte gegenüber den Anbietern bekommen, auch gegenüber den Herstellern der Praxissoftware. In Kraft ist das Gesetz noch nicht.

Quellen

Gelesen am 4. November 2026.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; er gibt den Stand vom 5. November 2026 wieder. Für Ihre Praxis verbindlich sind die Vorgaben Ihrer KV und Ihrer Ärztekammer; im Einzelfall hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an support@atmos.build.

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